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   OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16   

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https://dejure.org/2017,49823
OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16 (https://dejure.org/2017,49823)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2017 - 1 A 820/16 (https://dejure.org/2017,49823)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2017 - 1 A 820/16 (https://dejure.org/2017,49823)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 12.06.1997 - 1 S 344/95

    Kulturdenkmal; Anforderungen; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    Der Kulturdenkmalbegriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff wertenden Inhalts, dessen Anwendung einer vollen gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997, SächsVBl. 1998, 12 und v. 17. September 2007 - 1 B 324/06 -, juris Rn. 27 jeweils m. w. N.).

    Der Denkmalschutzbehörde steht dabei weder ein Beurteilungsspielraum noch ein Ermessen zu (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 a. a. O.).

    Die geschichtliche Bedeutung ist dadurch gekennzeichnet, dass durch das Schutzobjekt geschichtliche Entwicklungen sichtbar gemacht werden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 a. a. O. und 17. September 2007 a. a. O.).

    Entscheidend ist letztlich der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjektes als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. SächsOVG, Urteile v. 12. Juni 1997 a. a. O. und v. 17. September 2007 a. a. O., Beschl. v. 20. Januar 2001, DÖV 2001, 826).

    Dabei ist es ausreichend, dass sich Form und Zweck nach den Stilmerkmalen eines Baukunstideals seiner Zeit entsprechen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 a. a. O.; OVG Hamburg, Urt. v. 3. Mai 2017 - 3Bf 98/15 -, juris Rn. 43 m. w. N.).

    Neben dem Seltenheitswert, der nur einer von mehreren denkmalschutzrechtlichen Belangen ist, sind vor allem der dokumentarische und exemplarische Wert des Schutzobjektes, das Alter sowie das Maß der Originalität und Integrität von Bedeutung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 1 A 286/12

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Feststellung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    Dieses Urteil sei mit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht (Senatsbeschl. v. 3. Juli 2013 - 1 A 286/12 -) rechtskräftig geworden.

    18 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (zwei Bände), den zugrundeliegenden Behördenvorgang sowie die Gerichtsakten in den Verfahren 1 A 286/12 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts sowie den Verfahren 4 K 448/09 und 4 K 588/12 des Verwaltungsgerichts Leipzig Bezug genommen.

    Damit gibt das sächsische Landesrecht dem Eigentümer ein subjektives öffentliches Recht darauf, dass die in Frage stehende Denkmaleigenschaft eines Objekts von der zuständigen Denkmalschutzbehörde auf Antrag durch einen mit den Rechtsbehelfen der Verwaltungsgerichtsordnung (Widerspruch und Klage) angreifbaren feststellenden Verwaltungsakt - positiv oder negativ - festgestellt wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 1 A 286/12 -, juris Rn. 8 m. w. N.), wie dies hier mit den angegriffenen Bescheiden erfolgt ist.

    als Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege, der dem Gebäude im Vermerk vom August 2009 (vgl. S. 41 der Gerichtsakte - 1 A 286/12 -) und in seiner Vernehmung in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Leipzig am 25. Oktober 2011 im Verfahren - 4 K 448/09 - nur noch eine geringe Originalität zusprach.

  • OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06

    Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    Der Kulturdenkmalbegriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff wertenden Inhalts, dessen Anwendung einer vollen gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997, SächsVBl. 1998, 12 und v. 17. September 2007 - 1 B 324/06 -, juris Rn. 27 jeweils m. w. N.).

    Die geschichtliche Bedeutung ist dadurch gekennzeichnet, dass durch das Schutzobjekt geschichtliche Entwicklungen sichtbar gemacht werden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 a. a. O. und 17. September 2007 a. a. O.).

    Entscheidend ist letztlich der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjektes als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. SächsOVG, Urteile v. 12. Juni 1997 a. a. O. und v. 17. September 2007 a. a. O., Beschl. v. 20. Januar 2001, DÖV 2001, 826).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    22 Ob § 10 Abs. 3 Satz 2 SächsDSchG als Eigentümer nur die Wohnungseigentümergemeinschaft anknüpfend an § 10 Abs. 6 Satz 3 und 5 WEG i. V. m. § 1 Abs. 5 WEG oder auch den jeweiligen Sondereigentümer in den Blick nimmt, wie dies bei einer konkreten Beeinträchtigung des Sondereigentums im Rahmen des Baunachbarrechts in Betracht kommen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 1992 - 4 B 92.92 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 24. November 2016 - 1 CS16.2011 -, juris Rn. 3 ff.; OVG NRW, Urt. v. 20. November 2013 - 7 A 2341/11 - , juris Rn. 38 ff.), ergibt sich weder unmittelbar aus dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz noch ist diese Frage in der Rechtsprechung des Senats geklärt.
  • BFH, 16.09.2014 - X R 29/12

    Objektbezogenheit der Bescheinigung i. S. des § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    Angesichts der weitreichenden Folgen, die sich für Eigentümer aus der Denkmaleigenschaft ergeben können (Übernahme- und Entschädigungsansprüche, steuerrechtliche Folgen) und unter Berücksichtigung des Umstands, dass es sich bei der Klägerin um eine Familienstiftung handelt, die nach ihrer Satzung den Erhalt des Gebäudes als Kulturdenkmal bezweckt und - beim Vorliegen der Denkmaleigenschaft - als Eigentümerin zweier Wohnungen einen Sonderausgabenabzug entsprechend § 7h Abs. 3 i. V. m. § 7i Abs. 3 EStG beanspruchen kann (vgl. BFH, Urt. v. 16. September 2014 - X R 29/12 -, juris Rn. 15; Senatsurt. v. 20. Oktober 2015 - 1 A 369/14 -, juris Rn. 19 m. w. N.) sowie der an sie gerichteten die Denkmaleigenschaft ablehnenden Bescheide, erscheint die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht von vorneherein ausgeschlossen.
  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    Ausreichend dafür ist der hinreichend substantiierte Vortrag von Tatsachen, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass die Klägerin in einer eigenen rechtlich geschützten Position beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. September 2014 - 3 B 70.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    22 Ob § 10 Abs. 3 Satz 2 SächsDSchG als Eigentümer nur die Wohnungseigentümergemeinschaft anknüpfend an § 10 Abs. 6 Satz 3 und 5 WEG i. V. m. § 1 Abs. 5 WEG oder auch den jeweiligen Sondereigentümer in den Blick nimmt, wie dies bei einer konkreten Beeinträchtigung des Sondereigentums im Rahmen des Baunachbarrechts in Betracht kommen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 1992 - 4 B 92.92 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 24. November 2016 - 1 CS16.2011 -, juris Rn. 3 ff.; OVG NRW, Urt. v. 20. November 2013 - 7 A 2341/11 - , juris Rn. 38 ff.), ergibt sich weder unmittelbar aus dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz noch ist diese Frage in der Rechtsprechung des Senats geklärt.
  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 369/14

    Denkmal, Herstellungskosten, Abschreibungsmöglichkeit; Eigentumswohnung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    Angesichts der weitreichenden Folgen, die sich für Eigentümer aus der Denkmaleigenschaft ergeben können (Übernahme- und Entschädigungsansprüche, steuerrechtliche Folgen) und unter Berücksichtigung des Umstands, dass es sich bei der Klägerin um eine Familienstiftung handelt, die nach ihrer Satzung den Erhalt des Gebäudes als Kulturdenkmal bezweckt und - beim Vorliegen der Denkmaleigenschaft - als Eigentümerin zweier Wohnungen einen Sonderausgabenabzug entsprechend § 7h Abs. 3 i. V. m. § 7i Abs. 3 EStG beanspruchen kann (vgl. BFH, Urt. v. 16. September 2014 - X R 29/12 -, juris Rn. 15; Senatsurt. v. 20. Oktober 2015 - 1 A 369/14 -, juris Rn. 19 m. w. N.) sowie der an sie gerichteten die Denkmaleigenschaft ablehnenden Bescheide, erscheint die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht von vorneherein ausgeschlossen.
  • OVG Saarland, 14.05.2019 - 1 A 102/16

    Beamtenverhältnis auf Probe; Übernahme; Schadensersatz; gesundheitliche Eignung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 820/16
    12 Auf den Antrag der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 30. November 2016 - 1 A 102/16 - die Berufung gegen das Urteil vom 9. September 2015 zugelassen.
  • VG Berlin, 05.04.2019 - 4 K 527.17

    Sonntagsöffnungen im Land Berlin waren rechtswidrig

    Diesbezüglich wurde verschiedentlich die Anerkennung eines Beurteilungsspielraums für die Behörde gefordert (vgl. Namgalies, DÖV 1984, 674 f.), doch hat sich dem die Rechtsprechung nicht angeschlossen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Juli 2014 - 1 LB 133/13 -, juris Rn. 36; OVG Bautzen, Urteil vom 28. August 2017 - 1 A 820/16 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 131/16

    Baunachbarklage; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang;

    26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (zwei Bände), die Gerichtsakten der Verfahren 1 A 286/12 und 1 A 820/16 des Oberverwaltungsgerichts sowie die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (zwei Heftungen) Bezug genommen.

    Zur fehlenden Denkmaleigenschaft des Gebäudes hat der erkennende Senat im parallel geführten Berufungsverfahren 1 A 820/16 zur Abweisung der Verpflichtungsklage der S.

  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 1 A 295/19

    Feststellungsklage; Kulturdenkmal; Dachgeschossumbau

    Der Senat hat insoweit mit Urteil vom 28. August 2017 (- 1 A 820/16 -, juris Rn. 25 ff.) ausgeführt:.
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